25 Jahre Asylrechtsverschärfung: Sieben Thesen

Sieben Thesen des Bündnisses irgendwo in deutschland zur Verschärfung des Asylrechts und deren Zusammenhang mit dem Rechtsruck in Deutschland.

Bereits in den 1990er Jahren sprach die antirassistische Linke zurecht von der „faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl“. Damals hatte der Bundestag als Reaktion auf rassistische Morde und Brandanschläge wie die in Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Hoyerswerda den sogenannten „Asylkompromiss“ beschlossen. Dieser bedeutete eine staatlich-strukturelle Fortsetzung der rassistischen Gewalt auf der Straße. Seit einigen Jahren zeigt sich allerdings, dass damit das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht war. In einer immer schnelleren Taktung werden auf zynische Weise die Rechte und Möglichkeiten für Geflüchtete und Asylbewerber*innen Schritt für Schritt weiter eingeschränkt. Wir haben sieben Thesen zu dieser Entwicklung aufgeschrieben. Dabei zeigt sich die Asylrechtsverschärfung nur als ein Aspekt aus dem Geflecht von Flucht, Migration, staatlichem Handeln und Rassismus.

1. Fluchtursachen

Die EU will „Fluchtursachen bekämpfen“, doch eigentlich trägt sie zu genau jenen Fluchtursachen bei. Die über Jahrhunderte währende koloniale Ausbeutung setzt sich in unterschiedlichen Ausprägungen bis heute fort: In Form der nachhaltigen Zerstörung afrikanischer Landwirtschaft durch EU-Subventionen, in Form des Schutzes autokratischer Regime aus politischen Interessen oder ganz direkt in Form der Kürzung und partiellen Aussetzung der Nahrungsmittelrationen seit 2013 (weil sich EU und „Weltgemeinschaft“ nicht durchringen konnten, das World Food Programme zur Versorgung von Menschen in Not ausreichend zu finanzieren), die für die Fluchtbewegung von Syrer*innen aus den großen Lagern in Jordanien und im Libanon mitverantwortlich sind. Zugleich wird „Entwicklungshilfe“ weiter privatisiert und neoliberalisiert über die Förderung von Investitionen und Anlagemöglichkeiten für europäische Unternehmen, Banken und Rentenfonds. Klar ist: Deutschland und die EU schaffen die Fluchtursachen in vielfältiger Weise mit.

2. Externalisierung des Grenzregimes

Seit 2016 soll das „Better Migration Management“ Europa die Flüchtenden vom Leibe halten – und die Bundesregierung ist der zentrale Akteur. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung treibt dabei die Kooperationen mit den Regierungen von Äthiopien, Djibouti, Eritrea, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan und Uganda voran. ‚Entwicklungshilfe‘ – schon immer neokoloniales Instrument – wird nun an die Kooperation in der Abwehr von Geflüchteten geknüpft. Ob die Partner Kriegsverbrecher sind wie der sudanesische Präsident Umar al-Baschid oder Diktatoren wie der seit 25 Jahren regierende eritreische Präsident Isayas Afewerki spielt für die EU keine Rolle. Die Maßnahmen sind vielfältig: Ein UN-Bericht hat kürzlich festgestellt, dass in Libyen Menschen in Lagern zusammengepfercht und gefoltert werden. Ähnliche Lager in ganz Nordafrika einzurichten ist das erklärte Ziel der EU. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat jüngst vorgeschlagen, in Marokko Heime für jugendliche Obdachlose zu finanzieren, in die auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus Deutschland abgeschoben werden können. Die Regierung von Algerien hat in den letzten Monaten 13.000 Menschen ohne Wasser oder Nahrung in die Sahara gekarrt und sich damit für EU-Hilfen beworben. Seit März 2016 existiert das sogenannte ‘Flüchtlingsabkommen’ mit der Türkei — mit dem Ziel, die Route der Geflüchteten von der Türkei nach Griechenland zu schließen. Geflüchtete werden aufgehalten, nach Europa weiterzureisen. Für diese ‘Dienstleistung’ erhält das türkische Regime u.a. mehrere Milliarden Euro; dafür nimmt Deutschland auch Erdogans Angriffskrieg gegen kurdische Gebiete wie z.B. Afrin und weitere Tote und Vertriebene in Kauf. Das Vorgehen ist kleinteilig, die EU nimmt sich sogar in kolonialer Manier heraus, afrikanische Staaten unter Druck zu setzen, um die Visumsfreiheit, die in den Ländern der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) gilt, auszusetzen oder biometrische Pässe einzuführen. Folter, moderne Sklaverei, systematische Vergewaltigungen und Mord der Betroffenen als Folgen dieser Politik nimmt die EU sehenden Auges in Kauf.

3. Schiffe versenken

Auch das Mittelmeer wird als effektive und tödliche Grenze immer weiter hochgerüstet. Die GroKo hat sich darauf verständigt, Frontex weiter auszubauen, militärische Grenzsicherung ist längst Standard. Gleichzeitig fordern die Innenminister Italiens, Deutschlands und Frankreichs einen Verhaltenskodex für NGOs wie Seawatch, unter anderem mit einem „absoluten Verbot für NGOs, in libysche Gewässer einzufahren“. Seenotrettung wird kriminalisiert, der Kapitän der Lifeline wird verklagt, weil er Menschen vor dem Ertrinken bewahrt hat — darüber, ob man Geflüchtete auf dem Mittelmeer lieber sterben lassen sollte, wird mittlerweile schon in vermeintlich linksliberalen Medien wie der „Zeit“ diskutiert. In den letzten Monaten haben italienische, griechische, spanische und maltesische Häfen verschiedenen Booten verweigert, anzulegen. Allein während dieser Irrfahrten sind Dutzende Menschen gestorben. Frontex selbst drängt in Kooperation mit den nordafrikanischen Partnern systematisch Boote zurück, egal, ob diese dann untergehen oder von der libyschen Küstenwache beschossen werden. Diese Praxis hat die Bundesregierung gerade noch einmal bekräftigt, obwohl Push-Backs prinzipiell verboten sind: Die Aufgabe von Frontex ist es nunmal, Menschen davon abzuhalten, europäisches Festland zu erreichen.

4. Hotspots

Diejenigen, die es dennoch auf das europäische Festland schaffen, sollen dort nach den neuen Plänen der EU für ein gemeinsames europäisches Asylsystem (GEAS) sogleich „erstregistriert“ werden. Dabei wird geprüft, ob sie nicht vielleicht über einen sogenannten „sicheren Drittstaat“ gereist sind, etwa durch eines der Länder Nordafrikas (z.B. Algerien, s.o.). Falls ja, werden die Menschen direkt wieder dorthin zurückgebracht, ohne dass sie überhaupt Zugang zum Asylverfahren bekommen. Eine individuelle Prüfung, die ihnen laut dem deutschen Grundgesetz zusteht, kann damit nicht mehr stattfinden. Dies geschieht im Einvernehmen auch mit der deutschen Bundesregierung, die darin eine Lösung der gesamten Dublin-Problematik zu sehen scheint: Die Konzentration und das Einsperren von Menschen in Lagern an den Außengrenzen, von denen aus die Flüchtenden direkt wieder abgeschoben oder in Transitstaaten außerhalb Europas zurückgeschickt werden sollen. Auch für jene, die nicht zurückgeschickt werden können, halten die Lager Italiens und Griechenlands Zustände bereit, die nur als Menschenrechtsverletzung beschrieben werden können; und auch Menschen, die bereits Bleiberecht haben, bekommen kaum Unterstützung und sind massiver Repression ausgesetzt. Das deutsche Beharren auf einer ‚Umverteilung der Lasten‘ wird dabei insbesondere von den autoritären Regimen in Ungarn, Polen, Italien und Österreich blockiert, eine Politik, die die BRD selbst über Jahre hinweg erfolgreich betrieben hat.

5. “Ankerzentren”

Falls Flüchtende es bis auf deutsches Staatsgebiet schaffen, plant Innenminister Seehofer, sie nach bayerischem Vorbild während des gesamten Asylverfahrens in Großlagern unterzubringen. „Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren“ verschärfen die Kasernierung von Geflüchteten und machen eine Teilnahme am sozialen Leben einer Gesellschaft unmöglich, flankiert von Sachleistungsregelungen und Residenzpflicht. Das noch vor wenigen Jahren von der Bundesregierung als großer deutscher Verdienst zur Schau gestellte ehrenamtliche Engagement für Geflüchtete wird ebenso verunmöglicht wie effektive anwaltliche Beratung. Die Menschen sind dort unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Willkür von Behörden und Personal ausgeliefert; die Bedingungen stigmatisieren sie – sie werden eingesperrt, als wäre ihre Flucht eine Straftat. Dass ein Großteil derer, deren Asylantrag abgelehnt wird, aktuell Revision einlegt und davon mehr als zwei Drittel Recht bekommen, zeigt aber, wie unzureichend die Entscheidungen beim BAMF sind. Wenn aber das gesamte Asylverfahren in Zentren stattfindet, in denen kaum Zugang zu Beratungsstrukturen oder Anwält_innen besteht, ist die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes de facto ausgehebelt. Diejenigen, die es dennoch schaffen, sich gegen eine Abschiebung zu wehren, müssen Monate, gar Jahre in den Lagern ausharren, bis es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt. Diejenigen, die irgendwann abgeschoben werden, ebenfalls. Das verursacht enormen psycho-emotionalen Stress. Kinder werden in diesen Zentren nur in Minimalunterrichtsklassen gesteckt – was in Bayern schon jetzt gegen die Kinderrechtskonvention verstößt. Medizinische Versorgung, insbesondere für Traumata, ist nur minimal vorhanden, von Arbeits- oder Freizeitmöglichkeiten ganz abgesehen. Die ohnehin schon traumatisierten Menschen sind in diesen Kasernen ohne Intimsphäre auf engstem Raum zusammengepfercht. Eine „Weiterverteilung“ auf die Kommunen soll überhaupt nur noch bei angenommener „positiver Bleibeperspektive“ erfolgen.

6. Neusprech

Immer neue vermeintlich sachliche Begriffe sollen die rassistische und gewaltvolle Realität verschleiern. Massive Erpressungen und Einmischungen werden als „Partnerschaftsabkommen“ beschrieben, die Internierungslager in Nordafrika sollen wahlweise „abgeschlossene Dörfer“, „Anlandestellen“ oder „kontrollierte Zentren“ heißen, wobei bei der Wortwahl des letzten im Hinblick auf die mögliche Abkürzungsformel wohl eine unbewusste Fehlleistung unterstellt werden muss. Organisiert werden Abschottung und Mord durch das „Migrationsmanagement“ und auch die „Ankerzentren“ hören sich eher nach spießiger Gemütlichkeit an, als nach Lager.
Auf der anderen Seite werden bewusste rassistische Begriffsbildungen von Regierungspolitiker_innen übernommen: Während „Flüchtlingskrise“, „Armutsmigration“ und „Asylmissbrauch“ bereits etabliert sind, werden durch „Asyltourismus“, „Anti-Abschiebe-Industrie“, „Belehrungs-Demokratie“ und der „Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit“ weitere rassistische und autoritäre Narrative übernommen und legitimiert.

7. Rassistische Formierung

Dem entspricht eine rassistische und autoritäre Formierung, die weite Teile der Gesellschaft mittragen und der weder Linke noch Liberale etwas wesentliches entgegensetzen. Mediale Hetzkampagnen, die sexistische Übergriffe, antisemitische Einstellungen oder Terrorakte zu einem Spezifikum von Geflüchteten erklären, legitimieren immer neue Gesetzesverschärfungen. Rechter Terror, zunehmender Alltagsrassismus und der ungebrochene rassistische Konsens hingegen werden gesellschaftlich ausgeblendet, wenn nicht gar verharmlost und entschuldigt, während Kritik an Regierungshandeln, Polizei oder Verfassungsschutz zunehmend delegitimiert wird. Diese Strategie kann nur als doppelte verstanden und kritisiert werden: Das Gerede von den Aufarbeitungs- und Willkommensweltmeistereien ist die notwendige Legitimationsgrundlage für das wieder formulierte und praktizierte Volksgemeinschaftsstreben. Beide vereint der Nationalismus und die Verweigerung der einzig menschlichen Forderung: Nie wieder Deutschland!+

Ein Text unseres Bündnisses irgendwo in deutschland